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Der eigene Marktplatz

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Online-Marktplatz

Wenn ein Online-Marktplatz erstellt wird, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Ansonsten drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Die Anforderungen ändern sich immer wieder, weshalb Sie diese regelmäßig kontrollieren sollten. Welche Rahmenbedingungen gelten im Bereich eCommerce in Deutschland?

Der eigene Name – individuell und unbenutzt

Erst die Idee, dann der Name. Wenn Sie einen Wunsch-Namen für Ihren Marktplatz haben, überprüfen Sie, ob er bereits verwendet wird – wörtlich oder abgewandelt. Gleiches gilt auch für die Domain. Dies ist bei jeder Online-Präsenz der erste Schritt. Sind diese vergeben, müssen Sie nach einer Alternative suchen. Im Falle einer Verfügbarkeit sichern Sie sich die Domain-, Namens- und Markenrechte. Kontrollieren Sie bereits an dieser Stelle das Suchvolumen zum Namen. Damit wird es später leichter, organische Suchergebnisse zu generieren und die Performance zu verbessern.

Die Informationspflicht: Verständlich und unkompliziert

Ohne Dokumente geht es nicht: Am besten beauftragen Sie für die Rechtstexte, z. B. AGB, Datenschutzvereinbarungen oder Widerrufsformulare, eine Anwaltskanzlei. Anschließend können Sie diese den Händler:innen zur Verfügung stellen. Als Marktplatz sind Sie zwar die Vermittlungsinstanz, aber die Anbieter:innen schließen mit ihrer Kundschaft eigenständige Verträge ab. Deshalb müssen sie die Möglichkeit haben, eigene Rechtstexte einzutragen. Für den Fall, dass sie keine haben, stellen Sie die Dokumente bereit.

Eine Variante, sich die Kenntnisnahme der Dokumente von Kund:innen bestätigen zu lassen, ist ein Feld zum Abhaken. Die Informationspflicht erfordert zudem Angaben zu Preisen, Angeboten, Lieferungen, usw. – inklusive der Aufklärung zur Datenspeicherung. Bleiben Sie DSGVO-konform!

Steuer-Richtlinien: Ohne Daten geht es nicht

Nicht nur um die Seriosität all Ihrer Anbieter:innen zu gewährleisten, sondern auch um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sind Sie verpflichtet, von Ihren Händler:innen bestimmte Daten einzufordern. Dazu zählen

  • der Name,
  • die Anschrift,
  • die Webadresse,
  • die Kontonummer,
  • eine Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung,
  • die Steuernummer
  • und – sofern vorhanden – eine gültige inländische UStID Nr.

Vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) können Sie sich auf Anfrage Name, Anschrift und UStID Nr. bestätigen lassen. Zudem müssen die Händler:innen ihre steuerliche Registrierung nachweisen. Die Dokumente und Nachweise sind sorgfältig und für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. Auf Anforderung des Finanzamtes müssen Sie diese elektronisch übermitteln können. Bedenken Sie: Im Falle einer mangelnden Erfüllung der Sorgfaltsplicht haften Sie, wenn Anbieter:innen ihren umsatzsteuerlichen Pflichten auf dem Marktplatz nicht nachkommen. Decken Sie ein Vergehen auf, dürfen Sie den jeweiligen Händler:innen eine Frist von höchstens zwei Monaten einräumen, um die Verstöße auszubessern.

Eine eigene Hausordnung: Missverständnissen aktiv vorbeugen!

Als Marktplatzbetreiber:in gehört es zu Ihren Pflichten, eine aktuelle und verbindliche Hausordnung festzulegen und diese allen Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Darin werden Regeln und Grundsätze wie beispielsweise Zahlungsmittel, Datenschutzverordnungen und andere Rechtstexte definiert. Ebenso vom Handel ausgeschlossene Artikel. Gleichzeitig wird daraus ersichtlich, welche Konditionen bestehen und in welchen Abständen die Abrechnungen erfolgen. Vorgaben zur Preiskalkulation, den Rechten Dritter und Umsatzsteuer-Bescheinigungen sind ebenfalls Must-Haves einer Hausordnung. Die Rahmenbedingungen sorgen für einen fairen Wettbewerb und guten Service – für Händler:innen und Kund:innen gleichermaßen. Zur Onboarding-Phase gehört sowohl die Kenntnisnahme der AGB, eine Gewährleistung seitens der Anbieter:innen über wahrheitsgemäß getätigte Angaben als auch spezifische Festlegungen wie z. B. die der Versandkosten.

Die P2B-Verordnung als Leitlinie

Marktplatzbetreiber:innen haben große Verantwortung gegenüber Ihren Anbieter:innen. In der Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für Online-Marktplätze (auch Platform-to-Business- bzw. P2B-Verordnung genannt) ist diese definiert. Kommunizieren Sie deutlich, woraus sich das Ranking der Angebote ergibt und unter welchen Umständen eine Accountsperrung erfolgt. Dadurch sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und beugen Willkür und Ungerechtigkeit vor.

Das Impressum ist unverzichtbar

Das Telemediengesetz verlangt durch die Anbieterkennzeichnungspflicht das Führen eines Impressums. Von Ihnen sowie allen einzelnen Händler:innen der Plattform. Darin sollte die Nennung des vollständigen Namens, der Anschrift sowie die Information, ob Sie eine GmbH, AG, Genossenschaft oder sonstiges sind, auftauchen. Des Weiteren sind eine vertretungsberechtigte Person sowie ein:e Verantwortliche:r für den redaktionellen Inhalt anzugeben. Ins Impressum gehören außerdem:

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Wirtschaftsidentifikationsnummer
  • E-Mail-Adresse
  • alternativer Kommunikationsweg, um Sie zu erreichen
  • das zuständige Handelsregister inklusive Registernummer

Was bei der Versteuerung internationaler Verkäufe zu beachten ist

Zum Juli 2021 trat das gegenüber seinem Vorgänger deutlich erweiterte Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung in Kraft. Es vereinfacht den Prozess der Versteuerung für Unternehmen mit kleinen und mittleren Umsätzen um ein Vielfaches. Anstatt in jedem Land, in das Sie verkaufen, die Leistung oder das Produkt umsatzsteuerlich erfassen zu lassen, genügt die Inanspruchnahme dieser Sonderregelung. Hierdurch müssen Sie zudem nicht bei jedem Fernverkauf Ihrer Melde- und Erklärungspflicht im entsprechenden Bestimmungsland nachkommen. Stattdessen können alle Steuern gesammelt und zentral ans BZSt entrichtet werden.

Die Geoblocking-Konformität: Für internationale Marktplätze

Streben Sie einen internationalen Marktplatz an oder möchten Sie Ihren nationalen Online-Shop dahingehend ausweiten? Dann sind Kenntnisse zum Thema Geoblocking unerlässlich. Was das ist? Seit Ende 2018 besteht das sogenannte Geoblocking-Verbot, was eine Benachteiligung anderer EU-Staaten in Bezug auf den Vertrieb der Angebote untersagt. Die Plattform muss also in jedem Land der EU aufrufbar sein und Bestellungen ermöglichen. Und zwar zu gleichen Konditionen – insofern sich gestiegene Preise nicht durch höhere Ausgaben bei der Belieferung bzw. Leistungserbringung rechtfertigen lassen. Es bedeutet allerdings nicht, dass die AGB in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung stehen müssen – eine englische Fassung freut aber sicher viele Händler:innen.

Vorbereitet für den Streitfall

Leider bleiben Streitpunkte manchmal nicht aus – trotz umfassender Vertragsgrundlage. Für solche Fälle sollten Sie in erster Instanz über ein internes Beschwerde-Management verfügen und im nächsten Schritt die Dienste einer unabhängigen Mediatoren-Organisation annehmen. So lassen sich Streitfälle oft außergerichtlich schlichten. Die Vorgehensweise im Streitfall sollte innerhalb der Hausordnung klar geregelt sein: Die gewählte Online-Streitbeilegung muss auch im Impressum ersichtlich sein.

Tipp: Auch die Kundschaft muss es einfach haben

Allen Marktplatz-Kund:innen müssen wichtige Informationen ohne Hindernisse zugänglich sein – schon vor Verkaufsabschluss. Achten Sie darauf, dass diese verständlich sind. Beispielsweise muss der Button für den Abschluss der Bestellung zwingend anzeigen, dass eine Zahlung notwendig wird.

Fazit: Der rechtliche Rahmen gibt Struktur

Anfangs können die rechtlichen Rahmenbedingungen undurchsichtig wirken, aber sie liefern Ihrer Plattform und den Händler:innen das nötige Grundgerüst. Als erfahrene Digitalagentur helfen wir Ihnen gerne, gesetzeskonform zur erfolgreichen Online-Plattform zu werden. Unterstützung erhalten wir dabei von einer beratenden Anwaltskanzlei. Und das sollten Sie auch: Die stetige Überwachung durch einen Profi aus diesem Bereich sichert die Rechtskonformität zu jeder Zeit ab.

Ein Marktplatz steckt voller Möglichkeiten – mit der richtigen Beratung und Software entdecken und nutzen Sie genau Ihre! In dieser achtteiligen Blogreihe werden die Chancen und Gegebenheiten beleuchtet: im vorherigen Teil ging es um das Payment, im nächsten werden die Möglichkeiten, mit dem Marktplatz Geld zu verdienen, unter die Lupe genommen:

  1. Marktplatz statt Online-Shop: Sinnvoll oder nicht?
  2. Digitale Expansion: Shop zum Marktplatz ausweiten
  3. Besonderheiten des B2B-Marktplatzes
  4. Den Online-Marktplatz vermarkten
  5. Payment auf dem Online-Marktplatz: Welche Besonderheiten gibt es?
  6. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Online-Marktplatz
  7. Wie lässt sich mit einem Marktplatz Geld verdienen?
  8. Der Eigene Marktplatz – Ab in die Umsetzung!

 

Dieser Blogartikel ist kein juristischer Beitrag und enthält keine rechtliche Beratung. Daher erhebt er keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Marcel Jacobs
E-Commerce-Lösungen sind sein Steckenpferd! Marcel Jacobs leitet seit vielen Jahren B2B- und B2C-Projekte und verantwortet die Produktentwicklung der agentureigenen Marktplatz-Lösung bei DIXENO.

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