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Vorsicht bei Vorschaubildern in sozialen Netzwerken

Sie kennen das Prozedere: Sie möchten in einem sozialen Netzwerk etwas posten und tragen einen Link ein, um diesen dort zu teilen. Durch den Link wird automatisch ein Vorschaubild generiert. Doch mit dem Posten dieser Vorschaubilder können Sie gegen das Urheberrecht dieses Bildes verstoßen.

Es wurden aktuell Abmahnungen für das Posten und Teilen von Facebook Beiträgen mit urheberrechtsgeschützten Vorschaubildern bekannt. Dies stellt einen weiteren Stolperstein im Social Web dar. Doch wie können Sie sich effektiv schützen?

Vorschaubilder bei facebook entfernen

Die von Facebook vorgeschlagenen Elemente können vor dem Posten ganz einfach bearbeitet werden. So kann z.B. auch ausgewählt werden, dass das Miniaturbild nicht bzw. welches Miniaturbild angezeigt werden soll.  Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie das vorgeschlagene Bild verwenden dürfen, empfehlen wir kein Miniaturbild zu verwenden und das Häkchen bei „Kein Miniaturbild“ zu setzen.

 
Beispiel Posting bearbeiten

Außerdem können Sie auch den vorgeschlagenen Text im Post durch einen Klick darauf ganz einfach bearbeiten. Durch einen individuellen Text können Sie sich zusätzlich absichern.

Wenn Sie diese wichtigen Kriterien beachten, sind Sie beim Posten von fremden Inhalten in sozialen Netzwerken gut abgesichert.

Für Fragen zu diesem Thema stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Quellen:
rechtsanwalt-schwenke.de
blog.schwindt-pr.com

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