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§ 22f Umsatzsteuergesetz: Bescheinigung einreichen nicht vergessen

Seit Anfang 2019 können Betreiber von Online-Marktplätzen wie Amazon, eBay und Co. für nicht gezahlte Umsatzsteuern zur Rechenschaft gezogen werden. Der Grund ist, dass dem Staat in der Vergangenheit Beträge im Millionenbereich durch Betrug und Ausfälle verloren gingen. Besonders Verkäufer aus dem asiatischen Raum verkauften ihre Waren bisher ohne gültige Steuernummer und ohne Umsatzsteuer abzuführen.

Die Bundesregierung hofft auf eine Abschwächung des knapp dreistelligen Verlustbetrages. Geschehen soll dies durch regelmäßige Umsatzsteuerabführungen und die Sicherstellung der gültigen Steuerregistrierung im eCommerce. Inzwischen ist dies im Umsatzsteuergesetz, oder kurz UStG, festgelegt.

Amazon als Betreiber eines Online-Marktplatzes wird für die Steuerausfälle haftbar gemacht, was sich durch die Beantragung einer Steuerbescheinigung vermeiden ließe. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen erklären, wie Sie ein sogenanntes Formular F 22 richtig beantragen. Lesen Sie hier, welche Fristen es gibt und was sich für Sie ändert.

Was ist die Bescheinigung nach § 22f UStG?

Bei dieser Bescheinigung handelt es sich um ein Formular, in dem der Verkäufer eines Online-Marktplatzes angibt, in welchem Zeitraum er Umsatzsteuern abführt. Dies gilt insbesondere für jene, die ihre Artikel nach oder aus Deutschland verkaufen und liefern. Um das weiterhin zu dürfen, muss der Händler über eine Umsatzsteuernummer verfügen. Liegt diese vor, wird das Dokument ausgefüllt und dem jeweils zuständigen Finanzamt übermittelt.

Wer muss dieses Formular ausfüllen und weiterleiten?

Das Formular F 22 heißt vollständig „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG“. Man kann es sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch erhalten und ausfüllen. Es muss vom Händler beantragt und an den Marktplatzbetreiber weitergeleitet werden. Zu beachten ist, dass jedes Marktplatz-Mitglied, das etwas gewerblich verkauft, einen Rechtsanspruch auf die Erteilung dieses Formulars hat. Dabei müssen Verkäufer unter anderem Folgendes angeben:

  • Sie sind in Deutschland registriert.
  • Sie zahlen ordnungsgemäß Steuern.
  • Amazon kann am Ende nicht selbst für die Steuerschulden haftbar gemacht werden.

Nicht betroffen sind all jene, die ihre Produkte über den eigenen Online-Shop vertreiben.

Welche Fristen und Informationen sind zu beachten?

Seit der Einführung im Jahr 2019 müssen Sie als Marktplatzhändler das F-22-Formular manuell beantragen. Eine automatische Beantragung steht laut Finanzamt frühestens für den 1. Oktober diesen Jahres auf dem Programm. Ist bisher noch kein Antrag für die Bescheinigung gestellt worden, werden Sie als Verkäufer kurzfristig auf dem Amazon-Marktplatz gesperrt. Diesen Worst Case wünscht sich natürlich niemand.

Da die Finanzämter eine hohe Bearbeitungszeit für die Anträge haben, kann es durchaus zu langen Wartezeiten kommen. Beantragen Sie das Formular F 22 also so schnell wie möglich, idealerweise am Anfang des laufenden Geschäftsjahres.

Im Jahr 2019 gab es wegen der Einführung des neuen Gesetzes Übergangsfristen, die von Verkäufern aus der EU und Drittländern eingehalten werden mussten. Erstere haben dabei eine Frist von neun Monaten erhalten, letztere bekamen lediglich zwei Monate.

Was geschieht, nachdem Sie die Bescheinigung erhalten haben?

Fällt der Antrag beim Finanzamt positiv aus, erhalten Sie eine Bescheinigung, die beim Marktplatzbetreiber, hier bei Amazon, vorgelegt werden muss. So erhält Amazon eine Sicherheit, dass Sie mit offenen Karten spielen und keinen Steuerbetrug planen. Um sicherzustellen, dass Amazon die Bescheinigung erhält, müssen Sie diese in Ihrem Händlerkonto hochladen. Gehen Sie hierzu in die Einstellungen, von dort aus zum Punkt „Informationen zum Verkäuferkonto“ und weiter zur „Ust.-IdNr.“. Sobald sie dort hinterlegt ist, müssen Sie sich um eine drohende Sperrung Ihres Amazon-Händlerkontos keine Gedanken machen. Sowohl Sie als Verkäufer als auch Amazon als Verkaufsplattform sind abgesichert.

Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?

Einfach gesagt müssen Sie sich für einen Antrag an das Finanzamt wenden, welches für Ihr Unternehmen zuständig ist.

Nachfolgend möchten wir Ihnen noch einmal den genauen Weg zur Bescheinigung darstellen. Hier sind außerdem die zuständigen Behörden/Stellen aufgeführt:

  • Sie als Marktplatzhändler stellen einen Antrag zur Erteilung eines F-22-Formulars beim für Sie zuständigen Finanzamt. Idealerweise fällt der Antrag beim Fiskus positiv aus.
  • Die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG wird Ihnen zugeschickt.
  • Sie laden die Bescheinigung in Ihrem Amazon-Verkäuferkonto hoch.
  • Zukünftig wird es so ablaufen, dass Sie als Verkäufer weiterhin einen Antrag beim Finanzamt einreichen.
  • Das Finanzamt leitet Ihren Antrag an das Bundesamt für Steuern weiter.
  • Dort stellt Amazon als Marktplatzbetreiber eine Anfrage und bekommt daraufhin die Bescheinigung vom Bundesamt zugeschickt.
  • Falls keine Bescheinigung vorliegt, kommt es zur Sperrung des Marktplatz-Kontos, welches Sie als Verkäufer nutzen.

Fazit des neuen Gesetzes

Die Haftung von Marktplatzbetreibern und Händlern wurde vielerorts gefordert und nun eingeführt. Mit diesem Gesetz bekommt das Finanzamt nun die Möglichkeit, die SellerID oder den Accountnamen eines Verkäufers abrufen zu können. Unredliche Händler können vom Finanzamt gemeldet werden. Amazon schließt den entsprechenden Verkäufer im Ernstfall vom Marktplatzbetrieb aus.

Den Bescheinigungsantrag finden Sie hier.

Haben Sie Fragen zum Antrag oder zur Bescheinigung an sich? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Maria Scherzog
Online-Marketing

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