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Risiko bei Google Shopping

Google gibt unzureichende Möglichkeit zur Platzierung der Versandkosten bei den Shoppinganzeigen. So hat das LG Hamburg unter Berufung auf das deutsche Wettbewerbsrecht aktuell entschieden. Bislang werden die Versandkosten auf der Übersichtsseite nur per Mouseover dargestellt, was als nicht ausreichend empfunden wird.

So können Sie als Shopbetreiber derzeit nichts an der Darstellung ändern, doch müssen Sie sich darüber bewusst sein, dass die aktuelle Situation abmahnfähig ist. Auch das Streichen der Versandkosten beim Vertrieb über Google Shopping ist keine 100%ig sichere Lösung.

Nun ist es an Google, die entsprechenden Strukturen zu schaffen und das Portal für Online-Händler, die mittlerweile auch für Google Shopping über AdWords bezahlen müssen, attraktiv zu halten.

Quellen:
Shopbetreiber-Blog: Angabe von Versandkosten auch bei Google Shopping Anzeigen notwendig, abgerufen am 21.07.2014
Onlinehändler-News: Abmahngefahr: Google verstößt mit Versandkostenangabe gegen Wettbewerbsrecht, abgerufen am 21.07.2014

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