Neue Regelung für Double-Opt-In Bestätigungsmails

Für viel Aufregung sorgte ein Urteil des Oberlandesgerichts in München bezüglich der für Double-Opt-In nötigen Bestätigungsmail. Demnach stuft das Gericht diese Bestätigungsmail schon als nicht verlangte Werbung ein. Normalerweise sollte aber gerade die Bestätigungsmail dafür sorgen, dass E-Mail-Empfänger vor nicht gewollten Newsletter-Anmeldungen geschützt werden.

Welche Inhalte müssen in der Bestätigungsmail vorhanden sein?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Bestätigungsmail zum Double-Opt-In Verfahren aber zulässig, beachten Sie, dass folgende Informationen enthalten sein müssen:

  • Link zur Bestätigung der Newsletteranforderung
  • Informationen und Widerrufsbelehrung
  • Impressum

Auf keinen Fall sollte die Bestätigungsmail allerdings Werbung enthalten. Außerdem ist es wichtig die IP-Adresse und den Zeitpunkt der Anmeldung abzuspeichern. Das Newslettersystem von DIXENO erledigt das komplett automatisch.

Als besonderen Service für unsere Kunden haben wir auf das überraschende Urteil noch am selben Tag reagiert, um sie vor rechtlichen Folgen zu schützen. Wir haben die Bestätigungsmails von allen unseren Newsletter-Kunden überprüft und ggf. entsprechend angepasst. Mit dieser kostenlosen Unterstützung möchten wir einen Beitrag für Ihren weiteren Unternehmenserfolg leisten.

Sollte es weitere Neuigkeiten zu diesem Thema geben, halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.

Quellen:
internetworld.de
rechtsanwalt-schwenke.de

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