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Online-Shop rechtssicher: Durch den Paragrafen-Dschungel

Hinweis: Der Blogbeitrag „Online-Shop rechtssicher: Durch den Paragraphen-Dschungel“ erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine fundierte Rechtsberatung durch einen anwaltlichen Beistand.

Wie machen Sie Ihren Online-Shop rechtssicher? Als Unternehmer:in machen Sie sich vermutlich jeden Tag aufs Neue Gedanken darüber, wie Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen verkaufen können. Je mehr Verkaufskanäle Sie vorweisen können, desto sicherer können Sie sein, dass die Umsätze steigen. Neben dem stationären Handel boomen auch Online-Shops. Doch das Internet ist keineswegs ein rechtsfreier Raum. Auch ein B2B-Online-Shop muss rechtssicher sein, damit Käufe und Verkäufe legitim bleiben. In unserem Blogbeitrag können Sie nachlesen, welche Aspekte es zu beachten gibt, welche rechtlichen Unterschiede es zwischen B2B- und B2C-Shops gibt und wie Sie Ihren Online-Shop rechtssicher gestalten können.

Eine Unterscheidung zwischen B2B und B2C …

… ist auch in Bezug auf einen rechtssicheren Online-Shop wichtig. Denn sie beschränkt sich nicht nur auf die Zielgruppe, sondern erstreckt sich auch über rechtliche Rahmenbedingungen. Nachfolgende Tabelle zeigt alle wichtigen Unterscheidungskriterien auf einen Blick.

B2B B2C
Preisangabenverordnung (PAngV)
Preise Netto Brutto
Versandkosten Erst nach dem Einloggen ins Konto, als Anzeige im Warenkorb oder in den AGB Direkt bei jeder Preisangabe
Informationspflchten im Fernabsatz lt. §§ 312 b ff. BGB
Widerrufsrecht Keine Aufklärung Direkte Aufklärung
Informationspflchten Keine Informationsverpflichtungen Informationsverpflichtungen bestehen
Pflichen im elektronischen Geschäftsverkehr lt. § 312 i BGB
Technische Schritte zum Vertragsabschluss Müssen erfolgen, individuell vertragliche Regelungen möglich Müssen erfolgen, kein vertraglicher Ausschluss möglich
Bestellbestätigung Muss erfolgem, individuell vertragliche Regelungen möglich Muss erfolgen, kein vertraglicher Ausschluss möglich
Abrufbarkeit der AGB Muss erfolgen, kein vertraglicher Ausschluss möglich Muss erfolgen, kein vertraglicher Ausschluss möglich
Infos über elektronischen Geschäftsverkehr vor Bestellung Müssen zur Verfügung gestellt werden, individuell vertragliche Regelungen möglich Müssen zur Verfügung gestellt werden, kein vetraglicher Ausschluss möglich
Gesetzliche Regelung unterschiedlicher AGB-Klauseln
Gewährleistungspflicht HGB BGB
Rügepflichten HGB BGB
Transportgefahr Kann auf den Kunden übertragen werden Trägt der Händler
Gerichtsstand Kann vereinbart werden Verbraucher
Rechtsordnung Kann vereinbart werden Schutzniveau des Verbraucherlandes

 

Zur Unterscheidung zwischen B2C- und B2B-Online-Shops gab es bereits einige Urteile. Zum Beispiel vom Landgericht Leipzig aus dem Jahr 2013. Dort heißt es: „Internetportale, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, müssen das eindeutig erkennen lassen. Können Verbraucher die Hinweise übersehen, drohen Abmahnungen wegen Verstößen gegen verbraucherschützende Normen. AGB-Klausel und Anrede auf der Startseite (‚Willkommen liebe Geschäfts- und Gewerbekunden‘) reichen nicht aus.“ (26.07.2013, Az. 08 O 3495/13)

Bereits zwei Jahre vorher urteilte das Oberlandesgericht in Hamm: „Ein Online-Shop, der sich nur an Gewerbetreibende richtet, muss über Kontrollmechanismen sicherstellen und überprüfen, dass keine Verbraucher bestellen können.“ (20.09.2011, Az. I-4U73/11)
Als Beispiele für derartige Mechanismen werden Abfragen der Umsatzsteuer-ID (USt.-ID) und/oder der Gewerbeanmeldung genannt.

(Quelle: https://docplayer.org/7565586-B2b-und-b2c-shop-die-trennung-von-b2b-und-b2c-shops-rechtliche-anforderungen-an-den-aufbau-warum-ist-die-unterscheidung-so-wichtig.html)

Ein rechtssicherer B2B-Shop muss als solcher klar zu erkennen sein.

Und nicht nur das – es muss in einem rechtsicheren B2B-Online-Shop Hürden geben, die es Endverbraucher:innen unmöglich machen, etwas zu bestellen, und gleichzeitig dafür sorgen, dass nur gewerbliche Kunden Bestellungen aufgeben können. Insbesondere bei Produkten und Dienstleistungen, die ausschließlich von Unternehmen genutzt werden. Dann stehen Shopbetreiber:innen in der Pflicht, den Online-Shop so zu gestalten, dass Privatpersonen ausgeschlossen werden.

Welche Möglichkeiten zur Kundenbeschränkung auf Unternehmen gibt es noch? Schon bei der Werbung auf anderen Kanälen bzw. in den sozialen Medien muss klar ersichtlich sein, dass es sich um eine reine B2B-Zielgruppe handelt. Das muss auf der Website weitergehen – auf jeder Seite müssen Verbraucher:innen sehen können, dass sich das Portfolio ausschließlich an Geschäftskunden richtet. Während des Bestellvorgangs müssen die Kunden angeben, dass sie diesen als Unternehmen tätigen. Das kann beispielsweise über die verpflichtende Eingabe einer Firma erfolgen. Auch in den AGB sollte ein entsprechender Hinweis aufgeführt sein.

Im Gegensatz dazu sollten B2B-Kunden nicht dazu verpflichtet werden, die USt.-ID eingeben zu müssen, denn nicht jedes Unternehmen besitzt eine solche Nummer. Sie ist nur für jene verpflichtend, die ihre Artikel und Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern verkaufen oder Angebote von diesen beziehen. Freiberufler, Selbstständige und Firmen, die ihre Waren nur in Deutschland (ver-)kaufen, benötigen keine USt.-ID. Aus diesem Grund kann es bei der verpflichtenden Angabe ebendieser Nummer dazu führen, dass B2B-Online-Shops einen Teil ihrer Kundschaft unbeabsichtigt ausschließen.

(Quellen: https://www.prigge-recht.de/faq-darauf-muessen-sie-bei-ihrem-online-shop-achten/ und https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/umsatzsteuer-identifikationsnummer/)

DIXENOs roter Faden für Ihren rechtssicheren B2B-Online-Shop

Holen Sie die Machete raus! Denn jetzt geht es darum, den undurchsichtigen Paragrafen-Dschungel zu durchqueren. Die richtigen Rechtstexte, Rechte- und Rollenzuweisungen und vieles mehr müssen abmahnsicher erstellt werden, damit Sie in keine rechtlichen Fettnäpfchen tappen.

Kein Verkauf an Verbraucher:innen!

Wir können es nicht oft genug erwähnen: Als Betreiber:in eines rechtssicheren Online-Shops im B2B stehen Sie in der Pflicht, Ihre virtuelle Ladenzeile so zu gestalten, dass nur Unternehmen bei Ihnen einkaufen können. Stellen Sie also Hürden auf, die es B2C-Kund:innen unmöglich machen, auf Ihr Produktportfolio zuzugreifen. Das funktioniert beispielsweise folgendermaßen:

  • Lassen Sie den Zugang in den Online-Shop nur über ein gesondertes Anmeldeformular zu. Darin sollten potenzielle Neukunden etwa ihre Gewerbeanmeldung vorweisen oder ihre Firma bzw. USt.-ID – wenn sie eine haben – eingeben.
  • Wenn Sie nur einen Online-Shop besitzen, aber sowohl Unternehmen als auch Endverbraucher:innen bedienen trennen Sie die beiden Bereiche vollständig voneinander ab, beispielsweise durch unterschiedliche Zugänge, zwischen denen gewählt werden kann („Ich bin ein Privatkunde“ vs. „Ich bin ein Geschäftskunde“).
  • Fügen Sie einen deutlich sichtbaren Hinweis im Header Ihrer Website ein: „Unser Angebot richtet sich nur an B2B-Kunden, Gewerbetreibende, Freiberufler etc.“
  • Weisen Sie in Ihren AGB deutlich darauf hin, dass Ihr Portfolio nur für Geschäftskunden beziehbar ist.
  • Auch im Registrierungs- und im Bestellformular müssen Sie kenntlich machen, dass Ihr Angebot ausschließlich für Geschäftspartner geeignet ist. Sie bestätigen mit der Registrierung bzw. Bestellung, dass sie diese nur für berufliche Zwecke vornehmen.
  • Firmeninformationen sowie die USt.-ID müssen die Kunden ebenfalls im Bestellformular angeben.

Wichtig ist, dass Endverbraucher:innen nicht zufällig in Ihren rechtssicheren Online-Shop „stolpern“ können.

(Quelle: https://www.res-media.net/b2b-onlineshop-rechtssicher/)

Informationspflichten

Anders als in B2C-Online-Shops sind die Regelungen in B2B-Shops nichts so streng. An den Informationspflichten wird das deutlich: Privatpersonen muss ein klar definiertes Widerrufsrecht eingeräumt werden. Außerdem unterscheiden sich auch die AGB – für Geschäftskunden gelten andere als für private Kund:innen. Nicht zuletzt werden die unterschiedlichen Informationspflichten an den Preisangaben deutlich: In rechtsicheren B2B-Online-Shops reicht die Nettopreisauszeichnung, während im B2C-Bereich die Bruttopreisangabe vorgeschrieben ist. Dort muss es zusätzlich den Hinweis geben, dass die Mehrwertsteuer im Preis enthalten ist.

Gestaltung

Oben haben wir es bereits angedeutet: Auf jeder einzelnen Unterseite des B2B-Shops muss ein Hinweis erfolgen, dass sich das Produkt- bzw. Dienstleistungsportfolio ausschließlich an Unternehmen richtet. Wichtig ist, dass er eindeutig formuliert und gut sichtbar platziert ist. Wo schauen Sie beim Website- oder Shopbesuch als erstes hin – klar, auf den Header. Er bietet sich daher besonders gut für die Unterbringung des Fingerzeigs an.

Zusätzlich kann er grafisch hervorgehoben werden, beispielsweise durch eine andere Schriftfarbe, eine Umrandung oder ein vorangestelltes Info-Symbol. Verstecken Sie diesen Hinweis keineswegs in einem Nebensatz innerhalb der AGB. Die Besucher:innen dürfen keinesfalls daran vorbeilesen, dass es sich bei Ihrem Online-Shop um einen mit B2B-Zielgruppe handelt.

Außerdem ist eine Gestaltung des Webshops im Responsive Design vorgeschrieben – und ohnehin zeitgemäß.

Gewerbenachweis

Auch das ist bereits innerhalb dieses Beitrages angeklungen: Um sicherzustellen, dass ausschließlich B2B-Unternehmen Ihre Artikel und Services nutzen, greifen Sie während des gesamten Bestellprozesses sowie des Registriervorgangs auf die Abfrage der Unternehmensbezeichnung, Rechtsform und, abhängig davon, der vertretungsberechtigten Person zurück. Insbesondere diese 3 Daten, aber auch Namen, Anschrift sowie Kontaktdaten sollten als Pflichteingaben definiert werden, ohne die das Kundenkonto nicht erstellt werden kann. Die USt.-ID kann optional angegeben werden.

Binden Sie in das Registrierungsformular eine Upload-Möglichkeit ein, damit Ihr Kunde seinen Gewerbenachweis hochladen kann.

Zu guter Letzt können Sie mithilfe eines Textes ausdrücklich die Unternehmereigenschaft inklusive vorangestellter, aber unausgefüllter Checkbox erfragen. Wichtig ist, dass Kunden sich den Text durchlesen und mit einem Klick einen Haken in die Box setzen.

Eine mögliche Variante des Abfragetextes: „Hiermit bestätige ich, dass ich mich nicht als Privatperson (Verbraucher:in) anmelde, sondern in meiner Eigenschaft als Unternehmer:in.“

Überprüfen Sie eingereichte Gewerbenachweise unbedingt auf ihre Richtigkeit – insbesondere, wenn es Zweifel an den getätigten Angaben im Registrierungsprozess gibt.

Diese Angaben muss ein Kunde auch dann leisten, wenn er lediglich als Gast in Ihrem B2B-Online-Shop bestellen möchte.

AGB und Preisangaben

Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sollte klargestellt werden, dass es sich um einen reinen B2B-Online-Shop handelt. Das schließt ebenso die Tatsache mit ein, dass keine Verträge mit Privatpersonen abgeschlossen werden. Hängen Sie Ihrem AGB-Titel etwa ein „B2B“ an. Zusätzlich ist die Einführung einer Klausel angezeigt, in welcher dargelegt wird, dass die Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und als Unternehmer:in anzusehen ist. Genauer wird dieser Status in § 14 BGB definiert.

Neben den AGB unterscheiden sich auch die Preisangaben in B2B-Online-Shops und solchen für Endverbraucher:innen – in Webshops, in denen nur Unternehmen einkaufen sollen, müssen die Preise als Nettopreise angegeben werden. Beispielsweise können die Angaben so aussehen:

  • 500 € zzgl. MwSt. und Versandkosten
  • 500 € zzgl. MwSt. und 4,99 € Versand
  • 500 € zzgl. MwSt., versandkostenfrei

Diese Angaben hängen davon ab, ob Sie eine Versandkostenübersicht anbieten können, ob es eine Versandkostenpauschale gibt oder die Kosten für das Verschicken wegfallen – etwa, wenn der Kunde einen Mindestbestellwert überschreitet.

(Quelle: https://www.rechtssicher.info/best-practice-b2b-webshop)

Fazit – dank gut geschärfter Machete den Paragrafen-Dschungel sicher durchquert

Komplexe Themen wie das Online-Recht erfordern ein hohes Maß an Know-how und Erfahrung. Wenn Sie Ihren B2B-Shop mit DIXENO erstellen, können Sie genau auf diese zwei Komponenten bauen. Mit unserer Checkliste machen Sie Ihren Online-Shop rechtssicher.

  • Gestalten Sie Ihren Online-Shop im Responsive Design.
  • Stellen Sie korrekte Rechtstexte bereit. Dazu gehören unter anderem die E-Mail-Signatur, das Impressum, die Datenschutzerklärung, AGB und Versandinformationen.
  • Beachten Sie alle gesetzlichen Vorgaben bezüglich Cookies, Kontaktformular, Social Plugins, Analyse-Tools, E-Mail-Marketing usw.
  • Lassen Sie einen reinen B2B-Shop erstellen oder grenzen Sie den Bereich für Unternehmer:innen klar von dem für Verbraucher:innen ab. Das lässt sich durch unterschiedliche Logins oder verschiedene Layouts realisieren.
  • Ermöglichen Sie eine (freiwillige) Abfrage der USt.-ID.
  • Während die Umsatzsteuernummer optional angegeben werden kann, sollte die Eingabe der Unternehmensbezeichnung bzw. Rechtsform oder das Hochladen eines Gewerbenachweises verpflichtend sein.
  • Auch die Unternehmereigenschaft muss zwingend nachgewiesen werden. Möglich ist das durch eine Checkbox, die beim Registrierungsprozess ausgefüllt werden muss.
  • Verifizieren Sie den Gewerbenachweis durch einen Blick ins Handelsregister oder mittels Recherchen im Internet.
  • Der Pflichthinweis, dass Produkte und Dienstleistungen nur für Unternehmen bereitgestellt werden, muss gut sichtbar auf jeder Unterseite Ihres rechtssicheren B2B-Online-Shops platziert werden.
  • Preise werden exklusive Mehrwertsteuer angegeben, also als Nettopreise.
  • Gestalten Sie die AGB so, dass sie nur für B2B-Kunden gelten. Darin muss die Klausel eingeschlossen sein, dass das Angebot ausschließlich für Gewerbetreibende gilt.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Online-Shop rechtssicher zu machen. Das fängt bei der Konzepterstellung an. DIXENO ist jederzeit an Ihrer Seite – von der Idee zum fertigen B2B-Shop. Hinterlassen Sie gern Ihre Kontaktdaten, wir melden uns bei Ihnen.

Maria Scherzog
Online-Marketing

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