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Keine Urheberrechtsverletzung von Google

Der BGH hat am 29. April entschieden, dass Google das Urheberrecht nicht verletzt, wenn geschützte Werke nur als Vorschaubilder in der Ergenisliste der Google Bildersuche angezeigt werden.

Nach der schon mehrfach abgewiesenen Unterlassungsklage einer Künstlerin, hat nun das BGH die Revision zurückgewiesen. Denn auch wenn die Künsterlin keine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung für das Einverständnis der Verwendung ihrer Werke im Netz gegeben hat, so deutet ihr Verhalten darauf hin. Sie hat ihre Webseite zum einen für Suchmaschinen geöffnet und zum anderen auch keine technische Barrieren eingebaut.

Quelle: www.internetworld.de

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