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„Gefällt mir“-Button kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen

Die kritischen Stimmen zum Thema Datenschutz bei Facebook werden lauter und konkreter. Gegenstand der Kritik ist der „Gefällt mir“-Button, den viele Unternehmen zu Werbezwecken nutzen.  Webseiten-Betreibern in Schleswig Holstein drohen jetzt sogar Bußgelder bis zu 50.000 EUR, falls sie das entsprechende Facebook Plug-In nicht bis Ende September entfernen und damit die beanstandete Weitergabe der Nutzerdaten an Facebook stoppen.

Grundlage ist eine Analyse des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), in der die Dienststelle zum Schluss gelangt, dass mit der Einbindung des „Gefällt mir“-Buttons gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen wird.

Grund dafür sind die persönlichen Profilbildungen durch Facebook anhand der Nutzerdaten, die schon dann stattfinden, wenn ein bei Facebook eingeloggter Nutzer eine Webseite mit Anbindung an das soziale Netzwerk besucht. Das bedeutet, dass seine Daten abgerufen werden, selbst wenn er nicht auf „Gefällt mir“ klickt. Aber auch nicht bei Facebook eingeloggte Webseitenbesucher übermitteln automatisch Daten wie ihre IP-Adresse an Facebook. Die Aktivitäten der Nutzer können zwei Jahre lang verfolgt werden.

Ob der Appell des ULD auch für ganz Deutschland wirksam wird ist im Moment noch nicht klar. Auf Nummer sicher können Sie als Webseitenbetreiber gehen, wenn Sie nicht das Plug-In verwenden, sondern eine entsprechende Grafik des Buttons. Erst wenn diese vom Nutzer bewusst angeklickt wird, lädt das Plug-In die Daten. Somit kann jeder selber über die Übermittlung seines Profils entscheiden. Außerdem können Sie eine entsprechende Datenschutzerklärung auf Ihrer Seite einbauen. Hier gibt es ein Muster, das bei Setzen eines Links auf die herausgebende Kanzlei verwendet werden darf.

Sollten weitere Datenschutzbeauftragte in Deutschland die Warnung übernehmen, werden wir Sie selbstverständlich umgehend darüber informieren. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Hier gibt es die komplette datenschutzrechtliche Bewertung des ULD.

Quellen:
Internet World Business: „Ist der Gefällt-mir-Button rechtswidrig?“ (Stand 22.08.2011).
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein ULD): „ULD an Webseitenbetreiber: ‚Facebook-Reichweitenanalyse abschalten‘“ (Stand 22.08.2011).
Allfacebook.de: „Facebook (mal wieder) im Visier der Datenschützer – ULD will weitergehende Maßnahmen gegen Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein ergreifen“ (Stand 22.08.2011).
Meedia: „Facebook-Button: Wer Strafen fürchten muss“ (Stand 22.08.2011).

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