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Neues Widerrufsrecht in Kraft getreten

Nachdem wir schon über die Neuerungen im Widerrufsrecht berichtet haben, möchten wir Sie nun auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes hinweisen. Außerdem haben wir für Sie Mustertexte gefunden, die Sie nur noch geringfügig an Ihre Bedürfnisse anpassen müssen und ansonsten so übernehmen können.
Bis zum 4. November diesen Jahres können Sie wegen der Nutzung des alten Widerrufsrechts von 2010 nicht abgemahnt werden. Trotzdem sollten Sie diese Übergangszeit nicht verstreichen lassen. Nur bei Anpassung an die neue Rechtslage können Sie Anspruch auf Nutzungswertersatz stellen. Aufgrund von steigenden Missbrauchsfällen sollten Sie sich als Shopbetreiber die Gelegenheit nicht entgehen lassen, Kunden die Grundlage für ausnutzendes Bestellverhalten zu entziehen.
Voraussetzungen für den Wertersatz ist, dass ein Kunde, der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, die Ware vorher in einem solchen Maß verwendet hat, das über Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht und dass außerdem vorher über diesen Anspruch informiert wurde. Den Gesetzestext dazu finden Sie hier.

Den von Trusted Shops speziell angepassten Mustertext zum Widerrufsrecht können Sie hier abrufen (S. 7, M3).

Shopbetreiber, die als Alternative zum Widerruf ein Rückgaberecht einräumen, müssen den entsprechenden Belehrungstext ebenfalls anpassen. Auch dafür stellt Trusted Shops einen Mustertext zur Verfügung (S. 12, M7).
Die kürzlich geschaffene Möglichkeit, Kunden auch bei einer Bestellung unter 40 EUR die Rücksendekosten tragen zu lassen, bedarf ebenfalls einer genauen Formulierung. Bei Inanspruchnahme dieser sogenannten 40 Euro-Klausel muss der entsprechende Hinweis sowohl in der Widerrufsbelehrung als auch in den AGB zu finden sein. Außerdem ist es hier wichtig, dass den Kunden nur die „regelmäßigen“ Kosten übergeben werden. Ohne das Wort „regelmäßig“ ist kein Rechtsanspruch gegeben.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Online Marketing Team
Unser Team aus Expert:innen steht Ihnen zu allen Fragen rund ums Online Marketing zur Verfügung.

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