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Grey-Hat-SEO

Beim Grey-Hat-SEO werden Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung umgesetzt, die aktuell noch nicht explizit verboten sind. Die Maßnahmen bewegen sich aber in einem Bereich zwischen explizit erlaubten und verbotenen Umsetzungen. Daher läuft man auch hier Gefahr, durch ein Update der Bewertungskriterien aus dem „grauen“ Bereich in die verbotenen Maßnahmen zu rutschen.

Ein Beispiel wäre hier der klassische Linktausch (verlinkst du mich, verlinke ich dich). Macht man das nur gelegentlich und bei einer überschaubaren Anzahl an Seiten, sind keine Strafen zu erwarten. Betreibt man diese Maßnahme jedoch zu exzessiv, droht eine Strafe.

In diesem Fall muss man schnell reagieren und nicht konforme Umsetzungen schnellstmöglich rückgängig machen, um Ranking-Verluste wie beim Black-Hat-SEO zu vermeiden.

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