Zurück zur Übersicht

Inhalt

Artikel teilen

Beliebte Beiträge

Anmeldebestätigung für den Online-Shop ist unzulässige Werbung

Sie verschicken von Ihrem Online-Shop aus Anmeldebestätigungen an die Nutzer? Dann agieren Sie wie die meisten Online-Shop Betreiber. Jedoch kann es sein, dass diese Anmeldebestätigung bereits E-Mail-Werbung ist, die als unzulässig eingestuft wird: (AG Pankow-Weißensee, Urt. v. 16.12.2014 – Az.: 101 C 1005/14).
Dieses Urteil entstand dadurch, dass eine Online-Shop Betreiberin wie gewohnt eine Bestätigung eines Kontos in Ihrem Online-Shop versendete.

Die E-Mail sah wie folgt aus:

„Hallo (…)
schön, dass du dich bei (…) registriert hast. Dein Kundenkonto ist nun angelegt und du kannst ab sofort alle damit verbundenen Vorteile nutzen. Unter (…) bekommst du eine Übersicht über deine persönlichen Angaben, wie Passwort, Kontaktdaten,
Liefer- und Rechnungsadressen.

Was kannst Du nun auf (…) machen, jetzt, wo du registriert bist?
– Einsicht in den Status deiner Bestellungen
– Schneller durch den Bestellprozess kommen
– Deine abgeschlossene Bestellungen einsehen
– Speicherung mehrerer Adressen
– Kommentare zu Produkten schreiben
Wir helfen dir gerne, falls du Fragen hast. Nutze unser Kontaktformular oder wende dich telefonisch an uns unter:“

Entscheidung des Gerichts

Daraufhin entschied das Gericht, dass diese E-Mail bereits Werbung ist. Sie fragen sich warum? Der Kläger sagte aus, dass er sich gar nicht für das Konto angemeldet hatte. Daraufhin gab es folgende Erklärung des Gerichts:

„Die streitgegenständliche E-Mail beschränkte sich im wesentlichen auf die Information, daß für den Verfügungskläger bei der Verfügungsbeklagten ein Kundenkonto eingerichtet sei. Ob eine derartige Information Werbung darstellt oder nicht, hängt davon ab, ob der Empfänger dieser Information tatsächlich die Einrichtung des Kundenkontos veranlaßt hat. Hat er dies, stellt die Information hierüber für sich genommen noch keine Werbung dar. Hat er dies hingegen nicht, muß sich eine E¬Mail wie die streitgegenständliche aus seiner Sicht als – sogar besonders aufdringliche – Absatzförderungsmaßnahme darstellen und ist damit Werbung.

Der Verfügungskläger hat glaubhaft gemacht, die Einrichtung eines Kundenkontos bei der Verfügungsbeklagten nicht veranlaßt zu haben und zu keiner Zeit der Übersendung von werbenden E-Mails der Verfügungsbeklagten zugestimmt zu haben. Damit ist für das hier anhängige Verfahren davon auszugehen, daß es sich bei der streitgegenständlichen E-Mail um unverlangt zugesandte Werbung gehandelt hat.“

Wie können Sie sich vor einer solchen Klage schützen?

Im besten Fall nutzen Sie das „double-opt-in-Verfahren“, welches auch bei der Newsletter-Anmeldung für die Anmeldung von Kundenkonten genutzt wird. Somit muss ein Interessent erst auf einen von Ihnen zugesandten Bestätigungslink klicken, um die Erstellung eines Kundenkontos zu aktivieren. Dabei ist zu beachten, dass die E-Mail förmlich und nüchtern formuliert wird. Sie sollten bei dieser E-Mail auf jegliche werbliche Elemente verzichten oder überflüssige Informationen hinzufügen. Die it Recht Kanzlei hat eine mögliche Vorlage erstellt.

„Guten Tag, Frau / Herr (…)
unter Angabe der Email-Adresse, an welche diese Nachricht verschickt worden ist, wurde in unserem Onlineshop soeben die Anmeldung eines Kundenkontos angestoßen.
Sofern diese von Ihnen vorgenommen worden ist, klicken Sie bitte auf den folgenden Bestätigungslink: (…)
Die Eröffnung eines Kundenkontos wird für Sie erst nach Betätigen des Links fortgesetzt. Wird der Link nicht betätigt, wird auch kein Kundenkonto für Sie eröffnet. Sollte Ihre Email-Adresse daher versehentlich oder evtl. sogar missbräuchlich für diesen Zweck verwendet worden sein, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.“

Sicherlich ist diese E-Mail sehr sachlich, aber so gehen Sie auf Nummer sicher.

Eine weitere Lösung könnte sein, die Bestätigungs-E-Mail so schlicht wie möglich zu halten, jedoch ist das die unsichere Variante. Wir empfehlen Ihnen erstere und stehen Ihnen gerne bei der Umsetzung zur Verfügung!

Online Marketing Team
Unser Team aus Expert:innen steht Ihnen zu allen Fragen rund ums Online Marketing zur Verfügung.

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner