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Update der Google Shopping Feed Spezifikationen

Wichtige Änderungen an den Google Shopping Feed Spezifikationen, die von Merchant-Center Händlern zwingend überprüft werden sollten. Google überprüft nämlich nicht,  ob die Änderungen ein Händlerkonto betreffen und übergibt die Verantwortung an den Shopbetreiber.

Im Juni kündigte Google die Änderungen an, viele Kunden wurden aber erst in den letzten Wochen per Mail informiert. Sie sollten, wenn Sie Artikel bei Google Shopping gelistet haben, diese überprüfen, da nach dem 15.09.2015 nicht vorschriftsmäßige/fehlerhafte Artikel in den Produktdaten abgelehnt und von Google Shopping entfernt werden.

Für Webshops sind folgende Neuerungen im Google Merchant Center ab dem 15.09.15 relevant:

  • Die Produktkategorien (und deren Attribute) werden überarbeitet, zusammengefasst und vereinfacht: Vor allem im Bereich (Sport-) Bekleidung, Arznei, Bücher.
  • Einige Branchen wurden grundlegend überarbeitet. Google empfiehlt, in den folgenden Produktkategorien die Artikel zu überprüfen, die in diese Kategorien fallen:
    Kunst und Handwerk, Dekoration, Bauteile, Sportartikel, Ersatz- und Zubehörteile für Kraftfahrzeuge
  • Google Produktkategorien erhalten numerische IDs (müssen nicht mehr als kompletter Pfad angegeben werden, ID reicht aus), einzelne Kategorien werden zusammengefasst und neue kommen hinzu
  • Regeln für IDs und GTINs sind strenger (z.B. bei IDs keine Leerzeichen und bestimmte Zeichen mehr)

Für Versandkosten in Google Shopping gilt ab 1.2.16 folgendes:

Webshops müssen für Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande, die Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik, das Vereinigte Königreich, die USA, Australien und Japan genaue Versandkosten einreichen. Sollte eine präzise Versandkostenkonfiguration nicht möglich sein, ist es erforderlich, bei der Eingabe eine bewusst zu hohe Schätzung der Versandkosten bereitzustellen.

Google passt sich mit den Änderungen zu den Versandkosten an die deutsche und europäische Rechtslage an und reagiert auf Urteile des LG und OLG Hamburgs, nach denen die alte Darstellung wettbewerbswidrig war.

Weitere Details und tiefergehende Infos können hier nachgeschlagen werden: https://support.google.com/merchants/answer/6231410?hl=de.

Julia Dennemark
Online-Marketing-Managerin

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